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Zurzeit keine Online-Anmeldung
Die Nachwuchs-Anmeldung ist im Augenblick geschlossen. Die Geschäftsstelle nimmt Ihre Anmeldung gerne auf dem üblichen Weg entgegen.
Willkommen beim 1. SC 1911 Heiligenstadt e. V.
Mit diesem Formular melden Sie Ihr Kind zum Fußball an. In einem Durchgang entstehen daraus beide Anträge, die der Verein braucht:
- der Aufnahmeantrag in den Verein nach § 4 der Satzung
- der Antrag auf Spielerlaubnis beim Thüringer Fußball-Verband, ohne die kein Pflichtspiel möglich ist
Ausfüllen und unterschreiben geht am Handy — ein Ausdruck ist nicht nötig.
Anschrift
Der Verband führt getrennte Spielklassen und verlangt die Angabe auf dem Antrag.
Erreichbarkeit
Über diese Adresse erreichen Sie die Bestätigung und die Ankündigung des Beitragseinzugs. Die Mannschaftsleitung meldet sich zum Trainingsbeginn. Wir nutzen sie außerdem für Mitteilungen zum Vereinsleben — dem können Sie jederzeit widersprechen.
Ohne Spielerlaubnis des Thüringer Fußball-Verbandes darf Ihr Kind trainieren, aber kein Pflichtspiel bestreiten. Der Verein stellt den Antrag; dafür braucht er die folgenden Angaben.
Art der Passausstellung *
Abmeldung beim bisherigen Verein *
Der zweite Weg ist nur möglich, wenn der Wechsel bis spätestens 30.06. (Erwachsene) beziehungsweise 31.12. (Nachwuchs) beantragt wird. Er betrifft nur das Spielrecht, nicht die Mitgliedschaft im bisherigen Verein.
Abteilungen
Fußball ist vorausgewählt. Der Beitrag fällt nur einmal an — nicht je Abteilung.
Der Beitrag wird per SEPA-Lastschrift eingezogen. Eine andere Zahlungsweise bietet der Verein nicht an.
Was mit den Daten geschieht (Information nach Art. 13 DSGVO)
Verantwortlich ist der 1. SC 1911 Heiligenstadt e. V., Leineberg 2, 37308 Heilbad Heiligenstadt, Telefon 03606 612206, info@sc1911-heiligenstadt.de. Fragen zum Datenschutz beantwortet der Datenschutzbeauftragte des Vereins, erreichbar über dieselbe Anschrift.
Wozu wir die Angaben verarbeiten und auf welcher Grundlage:
- Name, Geburtsdatum, Anschrift und Kontaktdaten, um über die Aufnahme zu entscheiden und die Mitgliedschaft zu führen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
- Ihre E-Mail-Adresse außerdem, um Sie über das Vereinsleben zu informieren — etwa über Abstimmungen, Veranstaltungen oder Mitmach-Aufrufe (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, berechtigtes Interesse an der Information der Mitglieder). Dem können Sie jederzeit widersprechen, mit einem Klick am Fuß jeder solchen E-Mail oder formlos an die oben genannte Anschrift. Briefe zur Mitgliedschaft selbst — Bestätigungen und die Ankündigung des Beitragseinzugs — bekommen Sie davon unberührt weiter.
- Staatsangehörigkeit, Geburtsort und die Angaben zur Spielerlaubnis, um den Antrag beim Thüringer Fußball-Verband zu stellen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Diese Angaben gehen an den Verband, ohne sie gibt es keine Spielerlaubnis.
- Die hochgeladenen Nachweise (Geburtsurkunde, Ausweis, Spielerpass, Abmeldung) verlangt der Verband als Anlage. Sie werden beim Verein getrennt und zugriffsbeschränkt aufbewahrt — nur die Geschäftsstelle kommt an sie heran.
- Ein Passbild des Kindes, wenn ein Spielerpass erstmals ausgestellt wird oder das Kind den Verein wechselt. Es steht nicht auf dem Verbandsbogen; die Geschäftsstelle lädt es in das Passwesen des DFB (DFBnet Pass-Online) hoch, ohne Spielerpass gibt es keine Spielberechtigung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Es liegt in derselben getrennten, zugriffsbeschränkten Ablage wie die übrigen Nachweise.
- Das Geschlecht des Kindes, weil der Verband es für die Spielerlaubnis und der Landessportbund es für die Bestandsmeldung verlangt (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
- Die Angabe, dass ein Elternteil allein sorgeberechtigt ist, damit belegt ist, warum nur eine Unterschrift vorliegt (§ 1629 BGB, Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Weitere Angaben zu den Familienverhältnissen erheben wir nicht, und einen Nachweis verlangen wir dafür nicht.
- Bankverbindung und SEPA-Mandat, um die Beiträge einzuziehen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
- Die Meldung an den Landessportbund Thüringen und die zuständigen Fachverbände, weil der Verein dort Mitglied ist und deren Satzungen die jährliche Meldung des Mitgliederbestands verlangen. Sie gehört damit zur Mitgliedschaft und ist keine Einwilligung: Sie können ihr nicht gesondert widersprechen, ohne die Mitgliedschaft zu beenden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, ergänzend lit. f).
- Die Foto-Einwilligung und die Einwilligung in die Nutzung der Adressdaten durch den DFB sind freiwillig, für die Aufnahme und die Spielerlaubnis ohne Bedeutung und jederzeit widerrufbar (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
- Die Kenntnisnahme des Elternkodex samt der Fassung, die Sie anerkannt haben, und der gesonderten Unterschrift darunter, um sie belegen zu können (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Sie wird gespeichert, solange Ihr Kind Mitglied des Vereins ist.
- Zeitpunkt, Internetadresse und Gerätekennung speichern wir als Nachweis, dass die Unterschrift von Ihnen stammt (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Wer die Daten erhält: Der Antrag wird in einer Datenbank bei Cloudflare gespeichert, das als Auftragsverarbeiter für uns tätig ist; mit Cloudflare besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Die Datenbank steht in der Region Westeuropa, eine Übermittlung in Länder außerhalb der EU ist dabei nicht ausgeschlossen. Passbild und hochgeladene Nachweise liegen getrennt davon im Vereinsspeicher (Nextcloud) bei Hetzner in der EU; auch mit Hetzner besteht ein solcher Vertrag. Die Angaben zur Spielerlaubnis gehen an den Thüringer Fußball-Verband und den DFB, soweit für die Spielberechtigung erforderlich — das Passbild über das Passwesen des DFB. An den Landessportbund Thüringen und die zuständigen Fachverbände geht der für die Bestandsmeldung nötige Teil der Angaben. Die Bankverbindung geht an unsere Bank, soweit für den Einzug erforderlich. Darüber hinaus geben wir nichts weiter.
Wie lange wir speichern: Für die Dauer der Mitgliedschaft. Den unterschriebenen Antrag samt Anlagen bewahrt der Verein nach den Vorgaben des Verbandes mindestens zwei Jahre auf. Danach löschen wir, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Ihre Rechte: Sie können Auskunft über die Daten verlangen sowie deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung; Sie können der Verarbeitung widersprechen und die Daten in einem übertragbaren Format erhalten. Erteilte Einwilligungen können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen — die bis dahin erfolgte Verarbeitung bleibt rechtmäßig. Beschweren können Sie sich beim Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.
Pflichtangaben: Die mit * gekennzeichneten Felder brauchen wir, um die Mitgliedschaft begründen und die Spielerlaubnis beantragen zu können. Alle übrigen Angaben sind freiwillig.
Ausführlich steht das in der Datenschutzerklärung des Vereins.
Die beiden freiwilligen Einwilligungen haben keinen Einfluss auf die Aufnahme oder die Spielerlaubnis und lassen sich jederzeit widerrufen.
Der Elternkodex regelt, wie sich Eltern, Angehörige und Fans bei Training, Spielen, Turnieren und Vereinsfahrten verhalten — wo man steht, warum Anfeuern erwünscht und Coachen von außen nicht erwünscht ist, der Umgang mit Schiedsrichtern und Gegnern, und auf welchem Weg Anliegen besprochen werden.
Mit dem Finger, dem Stift oder der Maus in die Felder unterschreiben. Die Unterschriften gelten für den Aufnahmeantrag, den Spielerlaubnisantrag und — bei Lastschrift — für das SEPA-Mandat.
Für den Spielerpass wird ein Bild vom Kopf gebraucht. Ein Foto mit dem Handy genügt — den Ausschnitt wählen Sie danach selbst.
Der Verband verlangt Anlagen zum Spielerlaubnisantrag. Ein Foto mit dem Handy genügt. Sie werden getrennt von den übrigen Daten und nur für die Geschäftsstelle einsehbar abgelegt.
Mit dem Absenden gehen Aufnahmeantrag und Spielerlaubnisantrag bei der Geschäftsstelle ein. Zeitpunkt, Internetadresse und Gerätekennung werden als Nachweis der Unterschrift mitgespeichert.
Die Anmeldung ist eingegangen
Über die Aufnahme entscheidet nach § 4 der Satzung der Gesamtvorstand. Den Antrag auf Spielerlaubnis stellt die Geschäftsstelle beim Thüringer Fußball-Verband. Sie hören von uns, sobald beides vorliegt.
Bitte sichern Sie sich diese Seite — sie ist Ihre Kopie der Erklärung samt Unterschriften.
Über die Nachwuchs-Anmeldung
Dieses Formular gehört zur Vereinsverwaltung des 1. SC 1911 Heiligenstadt e. V. Es nimmt in einem Durchgang den Aufnahmeantrag nach § 4 der Satzung und die Angaben für den Antrag auf Spielerlaubnis beim Thüringer Fußball-Verband entgegen.
Wer bereits Mitglied ist und nur eine Spielerlaubnis braucht, wendet sich bitte unmittelbar an die Geschäftsstelle. Für eine Mitgliedschaft ohne Fußball gibt es den allgemeinen Aufnahmeantrag.
Fragen beantwortet die Geschäftsstelle: Leineberg 2, 37308 Heilbad Heiligenstadt, Telefon 03606 612206, info@sc1911-heiligenstadt.de.